Der Wert der Immobilie

Der Preis der Immobilie bildet sich am Markt. Im Gegensatz zum Makler, der Angebot und Nachfrage zusammenführen soll, reflektiert der Wertermittler diese Preise und stellt den Wert der Immobilie fest.

In der Bewertung weist er sohin den möglichen Verkaufspreis aus, der sich am Markt zum Stichtag bilden wird. Damit der ermittelte Wert einer Nachvollziehbarkeit und Plausibilität Rechnung trägt, sind normierte Bewertungsverfahren anzuwenden.

Der Zweck der Bewertung ist auszuweisen, und spiegelt sich auch im Wertbegriff wider.

Für An-/Verkaufsentscheidungen bildet der Verkehrswert der Immobilie die Grundlage. Dieser ist wie folgt definiert:

(2) Verkehrswert ist der Preis, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann.
(3) Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben. 

Quelle: § 2. Liegenschaftsbewertungsgesetz 1975 i,d,g,F